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Garantie
Garantien
Garantieumfang
Die Garantie gilt für KOMPAN-Produkte mit den beschriebenen Zeiträumen für jede oben aufgeführte Produktart und mit den in dieser Garantie beschriebenen Einschränkungen. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum des Erstkäufers. Diese Garantie deckt nur Materialfehler, Produktionsfehler und Fehler der strukturellen Stabilität ab, die durch Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler verursacht wurden. Die Haftung von KOMPAN im Rahmen dieser Garantie beschränkt sich auf die kostenfreie Reparatur oder den kostenfreien Ersatz von fehlerhaften Produkten nach Wahl von KOMPAN.
Ordnungsgemäße Montage und Wartung
Die Garantie ist nur gültig, wenn die KOMPAN-Produkte gemäß der von KOMPAN bereitgestellten Montageanleitung installiert und entsprechend der KOMPAN-Wartungsanleitung sachgemäß gewartet wurden. Allen Garantieansprüchen ist eine vollständige Dokumentation über die ordnungsgemäße Montage und Wartung beizufügen. Weitere Informationen zur Wartung finden Sie hier.
Garantieausschluss
Die Garantie gilt nicht bei Schäden, die auf Unfälle, unsachgemäße Pflege, Fahrlässigkeit, normalen Verschleiß, Oberflächenkorrosion der Metallteile, Verfärbungen der Oberflächen und andere kosmetische Veränderungen sowie auf unsachgemäße Verwendung oder Vandalismus zurückzuführen sind. Die natürlichen Veränderungen von Holzteilen, die im Verlauf der Zeit auftreten, gelten als kosmetische Veränderungen und werden somit nicht von der Garantie abgedeckt.
Aufstellung in Gewässernähe
Die Garantie deckt keine korrosionsbedingten Schäden an Produkten ab, die direkt mit chlorhaltigem oder Salzwasser in Kontakt kommen (Wasserparks) oder 200 Meter von der Küste entfernt installiert sind. Bei Spezialanfertigungen (bearbeitet von der Abteilung für maßgefertigte Produkte), die innerhalb von 200 Metern von der Küste entfernt aufgestellt wurden (und die nicht in direktem Kontakt mit Salzwasser/salzigem Spritzwasser oder chlorhaltigem Wasser (z. B. in Wasserparks) gelangen), gilt die Garantie, sofern die Produkte vor der Auslieferung auf Korrosionsklasse C4 aufgewertet wurden und vorbehaltlich der für jeden Produkttyp geltenden Garantiezeit wie in der allgemeinen Garantie angegeben, nur für strukturelle korrosionsbedingte Fehler (mit Ausnahme beweglicher Teile) und unter keinen Umständen für einen Zeitraum von mehr als zehn (10) Jahren.
Produkte & Leistungen von Drittanbietern
KOMPAN liefert Fremdprodukte und bietet Montageleistungen an, die von zertifizierten Drittanbietern ausgeführt werden. Die hier vorliegende allgemeine KOMPAN-Garantie gilt nicht für diese Fremdprodukte und Montageleistungen. Diese unterliegen ggf. den Garantien der jeweiligen Anbieter. Sofern möglich, gibt KOMPAN Informationen zu solchen Garantien weiter.
Transport und Lagerung
Transport und Logistik erfolgen weltweit durch von KOMPAN beauftragte Spediteure. Die Produkte/Artikel dürfen bis zur Montage nicht im Freien gelagert und müssen zu jeder Zeit trocken gehalten werden.